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Trotz der Argumente die für den Maulwurf und seine „Duldung“ sprechen, wird es den einen oder anderen Gärtner geben, der ihn lieber loswerden möchte. Man sollte sich dabei jedoch zurückhalten. Denn der Maulwurf steht nach der deutschen Bundesartenschutzverordnung unter Besonderem Schutz, deshalb darf er nicht bekämpft werden. Das heißt er darf weder angelockt, noch verletzt, gefangen oder gar getötet werden.

Ausnahmegenehmigungen können bei „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ von den Naturschutzbehörden erteilt werden. Dies betrifft jedoch in der Regel nur Bereiche wie zum Schutz von Flugplätzen, technischen Einrichtungen oder Bauwerken. Da sich diese Maßnahmen jedoch meist nur gegen einzelne oder wenige Maulwürfe richtet, wird der Bestand der Art nicht gefährdet.

Gartenbesitzer bzw. Hobbygärtner dürfen also in der Regel Maulwürfe weder fangen noch töten, sie dürfen allenfalls versuchen sie fernzuhalten. Das heißt, es bleibt nichts anderes übrig als sich auf die natürlichen Feinde des Maulwurfs zu verlassen. Es kommen jedoch auch mechanische Abwehrverfahren sowie die mehr oder weniger wirksamen Methoden zur Vertreibung bzw. Vergrämung in Frage.